IGel Leistung sind nicht gleich Mehrkosten!

IGel Leistung sind nicht gleich Mehrkosten!

Bezugnehmend auf die Sendung Hart aber fair zum Thema:

„Diagnose Gier: Werden wir beim Arzt abgezockt?“ – Müssen IGel Leistungen wirklich sein oder ist das nur Geldmacherei??

In WIKIPEDIA finden Sie zum Thema „IGel-Leistungen bei Zahnärzten“ folgende Erklärung:
Im Bereich der Zahnheilkunde gibt es den Begriff der IGel-Leistungen nicht. Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen sind diejenigen Leistungen abgebildet, auf die der Kassenpatient einen Anspruch hat (zahnärztliche Vertragsleistungen). Alle anderen Leistungen können auf Wunsch des Patienten zwischen Vertragszahnarzt und Patient vereinbart werden. Teilweise hat der Patient nur die Mehrkosten zu tragen. Das sonst geltende Zuzahlungsverbot in der GKV ist für diese Leistungen aufgehoben.

An dieser Stelle möchten wir, vom Quarree Dental, darauf aufmerksam machen, dass der genannte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen seit 30 Jahren nicht aktualisiert wurde. Das bedeutet, er steht heute auf dem technischen und medizinischen Stand von 1985. Wir kennen kaum einen medizinischen Bereich in dem sich gerade in den letzten 3 Jahrzehnten der Fortschritt so enorm entwickelt hat. Die neusten modernen Verfahren in der Zahnmedizin sind nicht nur effektiver, sondern auch schonender im Behandlungsablauf. Es liegt ganz allein an Ihnen, ob Sie sich ausschließlich für eine Behandlungsmethode laut Leistungskatalog entscheiden. Ihnen sollte bei dieser Entscheidung bitte nur bewusst sein, dass egal in welcher Zahnarztpraxis Sie sich behandeln lassen, eine „Kassen-Versorgung“ aus heutiger Sicht und Stand der Technik der Schulnote 4 (ausreichend) entspricht. Sobald Ihnen Qualität und schonende Behandlungsabläufe wichtig sind, Sie ganzheitlich auf Sich und Ihren Körper achten, sollten Sie für Zuzahlungen offen sein und in eine gute bis sehr gute Versorgung investieren.